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Pääsyytetty presidentti Risto Ryti

 

In Finnland, sowie in anderen Ländern, wurden nach dem Krieg im Jahr 1946 sowohl einige eigentliche Kriegsverbrecher verurteilt, also Personen, die das internationale Recht verletzt hatten, als auch ein Präsident und einige Politiker als Verantwortliche für den Ausbruch und für die Fortsetzung des Krieges, als sogenannte Kriegsschuldige.

 

Schon vor dem Krieg war Mannerheim auf der Feuerlinie der Sowjetpropaganda gewesen und während des Krieges war er der Spucknapf des Gegeners, zusammen mit dem Präsidenten des Landes Risto Ryti und mit dem starken Führer der Sozialdemokraten Väinö Tanner. Es wurde von der Ryti-Tanner-Mannerheim-Clique und von den manner-tannerheimischen Kriegshetzern gesprochen. Bei der Beendigung des Krieges zwischen Finnland und der Sowjetunion hatten die Finnen Anlass anzunehmen, dass die Vertreter der Sowjetunion die Entlassung Mannerheims und seine Verurteilung wegen Kriegsverbrechen fordern würden.

Nach dem Krieg gab es in Finnland solche Leute, die entweder bei der Suche nach den Schuldigen oder bei der Bahnung des Weges für den sozialistischen Staat oder beim Streben nach der Gunst der Sowjetunion das Anklagen Mannerheims forderten. Solche Leute gab es sowohl unter den Kommunisten als auch unter den Regierungspolitikern der "neuen" Nachkriegsrichtung. Mannerheim gelangte nicht auf die Anklagebank der Kriegsschluldigen oder Kriegsverbrecher. Über diesen Tatbestand wurde viel spekuliert und die Frage gestellt, ob Stalin besondere Symphatien Finnland, der finnische Armee oder sogar dem zaristischen General Mannerheim gegenüber hatte.

Der Kanzleichef des Aussenministeriums von Schweden Erik Boheman war für die Verbindung mit dem Botschafter der Sowjetunion Madame Kollantay verantwortlich. Um die Jahreswende 1943/1944 "informierte" der Botschafter, dass die Sowjetunion auf die Kontaktnahme Finnlands für den Friedensschluss wartete. Beim Beginn der Kontaktnahme im November 1943 äusserte Madame Kollantay, dass die Sowjetführung begriffen hatte, dass man zur keinen stabilen Lösung mit Finnland käme, wenn Marschall Mannerheim nicht dahinter stünde. Die finnische Armee könnte jedenfalls zum Teil den Kampf fortsetzen, und das Territorium konnte militärisch nicht stabilisiert werden.

Während dieses Friedenskontaktes begann man in der Welt immer mehr über die Verurteilung der Kriegsverbrecher zu sprechen. Boheman brachte Kollantay seine Sorge zum Ausdruck, dass die Sowjetunion in bezug auf Mannerheim Forderungen stellen würde. Der Botschafter setzte sich mit Stalin in Verbindung und teilte vier bis fünf Tage später mit, dass sie feierlich Boheman versichern kann, dass "keine von ihm genannte Forderung niemals und nimmer vorgebracht würde". Der Vorsitzende der Kontrollkomission der Alliierten Andrej Zhdanov überflügelte im Jahr 1945 konsequent alle Vorschläge, in denen man Mannerheim in die Enge zu treiben versuchte.

Im Sommer des Jahres 1945 beschloss Finnlands Parlament, dass die Kriegsführer angeklagt werden. Es wurde ein neues Gesetz erlassen, das abweichend von den finnischen Rechtsauffassungen nachhinein politische Entscheidungen kriminalisierte. Als die Untersuchungskomission der Kriegsschuldigen im Herbst 1945 arbeitete, wurde Mannerheim eine Menge Fragen über die Leitung der Aussenpolitik während des Krieges gestellt. Er antwortete, unterstützt durch den Generalen Heinrichs, auf die Fragen, in einigen Fällen anders - u.a. auf die Frage, die das mit den Deutschen im Jahr 1940 geschlossene Durchgangsabkommen betraf -, als die politische Leitung des Landes. Er folgte mit Aufmerksamkeit das Gerichtsverfahren und den Druck, den die finnischen Kommunisten und die Vertreter der Sowjetunion ausübten. Aus Forderung der Vertreter der Sowjetunion wurde im Prozess der Winterkrieg gar nicht behandelt, den die Sowjetunion angefangen hatte, und die vom Gericht schon gefallene Urteile wurden noch erhöht. Erst als die aus dem Prozess entstandene Krise vorbei war, hielt Mannerheim es für angebracht, aufgrund seiner Krankheit um Erlaubnis zu bitten, aus der Präsidentenschaft auszutreten.

 

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