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Mårten Mannerheim (1698 - 1738)

 

Gustaf Mannerheim gehörte zur Adelsfamilie und war von seiner Range Freiherr.

 

Die Mannerheim-Familie hatte die Freiherrenwürde im 1768 erhalten. Der Urgrossvater von Gustaf Mannerheim wurde in den Grafenstand im Jahr 1825 erhoben. Danach war der älteste Nachkomme und sein ältester Nachkomme Graf, Mitglied der gräflichen Familie (Gräfliche Familie des Ritterhauses von Finnland Nr. 8), dagegen waren die jüngeren Brüder des Familienältesten (z.B. Gustaf Mannerheim) und die Mitglieder der jüngeren Familienzweige Freiherren (Freiherrenfamilie des Ritterhauses von Finnland Nr. 18). Die Anredeweise der weiblichen Mitglieder der Familie (der Töchter und Gattinnen) teilte sich entsprechend in Gräfinnen und Freiherrinnen. Unter dem Volk wurde Gustaf Mannerheim im Jahr 1918 zuweilen als Graf bezeichnet.

 

Gustaf Henrik Mannerheim (1695 - 1777) Mannerheim nahm an dem Ständetag als Oberhaupt seiner Freiherrenfamilie im Adelstand teil.

 

 

 

Adel / Familie

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